Pflichtversicherung für Futtermittelunternehmen beschlossen
22. März 2013 | Von Redaktion | Kategorie: Gesellschaft, VersicherungenDBV: Haftungsrisiken nur ungenügend ausgeräumt.
DBV: Haftungsrisiken nur ungenügend ausgeräumt.
Die Berufsreiter-Unterstützungskasse (BUK) hilft in Not geratenen Berufsreitern.
Damit der Pferdebesitzer nicht ans Geld denken muss, wenn sein Vierbeiner unters Messer muss, empfiehlt sich eine OP-Versicherung.
Obwohl die Gefahren bekannt sind, wird all zu häufig auf das Tragen einer Reitkappe verzichtet. Die Konsequenzen sollte jeder kennen.
Allen Besitzern und Reitern liegt das Wohl ihres Tieres am Herzen. Doch wie sichert man am besten eine unvorhersehbare Krankheit oder einen plötzlich eintretenden Unfall ab?
Ein schrecklicher Gedanke. Dennoch erleichtert es die Situation, wenn wenigstens der finanzielle Verlust im Todesfall ersetzt wird.
Vielen Hängerbesitzern ist es nicht bekannt: Seit 2002 sind Pferdehänger nicht mehr automatisch mit dem Zugfahrzeug mitversichert.
Das kann dem besten Hufschmied passieren: Ein fester Schlag, ein heftiges Zucken – und schon ist das Pferd vernagelt.
Grundsätzlich wird der Reitlehrer haftbar gemacht, wenn durch sein Verschulden Personen- oder Sachschäden entstehen.